Sonntag, 4. September 2011

Verwilderte Haustauben – es ist ein ungelöstes Problem!


Jetzt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die sogenannten Stadttauben als Schädlinge im tierschutzrechtlichen Sinne eingestuft, wenn sie in Städten in größeren Populationen auftreten (AZ: 8 A 396/10).

Geklagt hatte ein Jäger und Falkner gegen die Ablehnung seines Antrages auf Erlaubnis, die zur Plage gewordenen verwilderten Haustauben im Auftrag von Grundstückseigentümern einzufangen, zu töten und dann an Greifvögel zu verfüttern.
Die zuständige Veterinärbehörde hatte seinen Antrag abgelehnt, auch der Widerspruch und die eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht verliefen erfolglos.
Da die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Revision gegen dieses Urteil zugelassen.

Es wäre wünschenswert, wenn es zu einer grundsätzlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig käme, um den Veterinärämtern bei ihren Entscheidungen mehr Rechtssicherheit zu geben.

Übertriebene „Tierliebe“ und Unkenntnis der Stadtbewohner, die durch Fütterung der verwilderten Haustauben noch zu deren Vermehrung beitragen und auch falsch verstandener Tierschutz, haben die Tauben in vielen Städten zu einem Problem werden lassen, das finanzielle Mittel in Größenordnungen verschlingt, die an anderer Stelle fehlen.

Verwilderte Haustauben stellen auch eine echte Gefahr für den Menschen dar, da sie oft Träger und Ausscheider von Erregern sind, die nicht nur bei anderen Vögeln, sondern auch beim Menschen schwere Erkrankungen hervorrufen können.

Salmonellen und Chlamydien sind bakterielle Erreger, die über den Taubenkot verbreitet werden und beim Menschen zu schweren Gesundheitsstörungen führen können.
Aber auch die Taubenzecke (Argas reflexus) hat ihren Weg schon in die menschlichen Behausungen gefunden und kann zu einer echten Gefahr werden. 
Sie saugt Blut, bei empfindlichen Personen können durch den Zeckenbiss auch allergische Reaktionen mit schweren Störungen des Allgemeinbefindens auftreten.   
Solche Probleme mit Taubenzecken sind aus Leipzig und Berlin bekannt.


Einen Extremfall mit Stadttauben habe ich Anfang der 90iger Jahre auf dem Plaça de Catalunya in Barcelona gesehen.

Auf diesem Platz leben Tausende von Tauben, die von Passanten und Touristen gefüttert werden und hier das Tauben-Schlaraffenland gefunden haben (passendes Futter gibt es vor Ort gleich zu kaufen!!!). 
Der Platz selbst war im wahrsten Sinne des Wortes förmlich „zugeschissen“, die Tauben liefen in ihrem eigenen Kot rum und setzten sich dann auf die ausgebreiteten Arme und Schultern der fütternden Passanten.

Und die Taubenpopulation war aber so was von krank – da saßen flugunfähige Tiere mit geschwollenen Gelenken aufgeplustert oder mit hängenden Flügeln im Kot auf dem Platz, zum Teil mit verdrehten Köpfen (alles Hinweise auf Taubensalmonellose) und die ahnungslosen Touristen freuten sich über die „zutraulichen“ Tiere. Man hatte wirklich zu tun, die fliegenden Tauben beim Überqueren dieses Platzes abzuwehren.

„Ratten der Lüfte“ werden sie auch bezeichnet, die verwilderten Haustauben in den Städten. Wenn ich diesen Begriff auch nicht sonderlich mag, in Barcelona war er zutreffend.


Als natürlichen Feind der verwilderten Haustauben in den Städten findet man viel zu selten den Turmfalken – er kann das Taubenproblem aber nicht lösen. 
Die bisherigen Maßnahmen der Tierschützer haben in manchen Städten zwar gewisse Erfolge gebracht, reichen aber nicht aus.
Daher wäre eine höchstrichterliche Entscheidung für dieses Problem durchaus begrüßenswert, damit dort, wo andere Maßnahmen nicht greifen, eine sachgerechte Dezimierung der Stadttauben-Population möglich ist.

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