Freitag, 2. Dezember 2011

„Der kleine Maulwurf“ wird weiterleben ...


Der Prager Zeichner, Illustrator und Regisseur Zdeněk Miler starb 90jährig am 30. November 2011 in einem Sanatorium in seiner tschechischen Heimat.


Seine erfolgreichste Zeichentrickfigur war „Der kleine Maulwurf“ - der „Krtecek“ – den Kinder aus aller Welt kennen und lieben.

Der erste Filmstreifen „Wie der Maulwurf zu seiner Hose kam“ wurde 1957 gedreht und kam auch in die Kinos der DDR, und ich kann mich noch gut an dieses Kinoerlebnis erinnern, als ich diesen Streifen als Kind das erste Mal sah.


Miler schuf über 50 Maulwurf-Filme und leistete damit auch einen Beitrag zum Schutz dieses kleinen Gesellen, der in Gärten, Parks und auf Grünanlagen nicht immer als willkommener Gast angesehen wird.
Die Idee zu dieser weltberühmten Trickfilmfigur kam ihm wohl bei einem Silvesterspaziergang, als er über einen Maulwurfshügel stolperte.
Er lehrte, ohne mit erhobenem Zeigefinger zu belehren.

Wer erinnert sich nicht gern an die Begegnung des kleinen Maulwurfs mit einem Grammophon, das er in einem Müllberg, abgeladen am Waldesrand, fand oder an seinen „Kampf“ mit einem weggeworfenen Kaugummi.

Neben seinen zahlreichen Zeichentrickfilmen illustrierte Zdeněk Miler auch 40 Kinderbücher, von denen mehr als fünf Millionen verkauft wurden.

Bei seinen Zeichentrickfiguren wird man Gewalt und Grausamkeiten vergeblich suchen.
Er wollte Kinder in erster Linie erfreuen – sein Lebenswerk ist ihm gelungen.

Sein kleiner Maulwurf wird noch Generationen von Kindern (und auch ihren Eltern) in der ganzen Welt Freude bereiten.
Und ich gebe gern zu, dass ich auch heute noch, Jahrzehnte nach meiner ersten Begegnung mit dem kleinem Maulwurf und seiner neuen Hose, ein großer Fan dieser tschechischen Zeichentrickfigur bin.


Bildquelle:


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Donnerstag, 13. Oktober 2011

„Law Hunting“ - wird es das neue Unwort des Jahres?


Vieles schwappt über den großen Teich und wir finden es „cool“, es aufzusaugen, nachzu(äffen)ahmen, ja sogar unsere Sprachidentität allmählich aufzugeben.

Wir haben uns daran gewöhnt, die Kids zur Schule zu bringen, den Body zu stylen, Makeup aufzutragen und mit einem Drink den Abend zu beschließen.

Wer bestimmte Themenbereiche im Internet verfolgt, stolpert immer öfter über den aus dem Amerikanischen stammenden Begriff „Law Hunting“.

Law  =  Gesetz, Recht, Jura

Hunting  =  Jagd, Verfolgung

Streng genommen übersetzt also „Rechtsverfolgung“.

Nun fällt auf, dass dieser amerikanische Begriff von denen, die sich beruflich mit dem Recht befassen, nicht verwendet wird.
Warum auch – unser Rechts- und Gesetzesdschungel ist sprachlich so umfassend, dass diese Wortschöpfung entbehrlich ist.

Benutzt wird dieser Begriff nur von einem ganz bestimmten Personenkreis (man bemühe mal Google!), die sich selbst als Verbraucherschützer, Aufklärer, Online-Journalisten mit Redakteurs-Ambitionen, Newsmaker und wie sonst auch immer benannt haben.

Sie nehmen für sich in Anspruch, in Blogbeiträgen und Online-Foren unaufgefordert „Aufklärungsarbeit“ zu leisten, schonungslos Ross und Reiter beim Namen zu nennen, Vorverurteilungen vorzunehmen oder zuzulassen, zu diffamieren und zu beleidigen.
Nach dem Motto „Wer hat noch nicht, wer will noch mal?“ wird provoziert, was das Zeug hält und Tatsachen nach den eigenen Vorstellungen dargestellt. 
Und dann ist man empört und wundert sich noch, wenn die „Gegenseite“ ihr Recht wahrnimmt und zu den entsprechenden Rechtsmitteln greift - das nennt man dann „Law Hunting in Reinkultur“, was doppelter Blödsinn ist.

Denn das Wort „Reinkultur“ ist ein (mikro)biologischer Begriff, speziell entlehnt der Bakteriologie, wo man bestimmte Keime isoliert und sie dann auf passenden Nährböden vermehrt, um sie eben in Reinkultur (ohne Verunreinigung durch Fremdkeime) zur weiteren Verarbeitung zu erhalten.

In unserem Rechtssystem gibt es kein „Law Hunting“ im Sinne dieses amerikanischen Begriffes.

Jeder Bürger hat das verbriefte Recht, zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten ein Gericht anzurufen, wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, und sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Mittellose oder nicht mit Reichtum gesegnete Menschen werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Sie haben die Möglichkeit über die Beantragung eines Beratungsscheines Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und erhalten auch Prozesskostenhilfe, wenn ihr Anliegen entsprechend begründet ist und auch Aussicht auf Erfolg hat.

Rechtsstaatlichkeit bedingt aber auch, dass Gerichtsurteile akzeptiert und richterliche Beauflagungen befolgt werden. 
Natürlich können In begründeten Fällen zur weiteren Entscheidung auch die höheren Rechtsinstanzen angerufen werden.

Das alles scheinen die „Aufklärer der Nation“ manchmal zu vergessen, beklagen lautstark den Verfall des Rechtsstaates und fühlen sich durch das Phantom „Law Hunting“ verfolgt.

Sie wollen nicht (oder der Realitätsverlust ist schon so weit fortgeschritten) akzeptieren, dass Recht keine einseitige Angelegenheit ist und manchmal auch der „Gegner“ Recht bekommt, weil er die besseren Argumente vorträgt.

Wer im Dienste des Rechts steht, hat „Law Hunting“ nicht nötig. 
Die Rechtsvorschriften unseres Landes geben Juristen ausreichend Möglichkeiten, ihren Verpflichtungen im Sinne ihrer Mandantschaft nachzukommen – und das ist auch ihr juristischer Auftrag!

Wie sollte man eigentlich das bezeichnen, was an Diffamierungen und Rufschädigungen im Netz gegen bestimmte Rechtsanwälte seitens der Aufklärer-Szene praktiziert wird?

„Lawyer-Hunting“, übersetzt als „Juristen-Verfolgung“ oder „Hetzjagd auf Rechtsanwälte“?

Wer aus der Anonymität heraus nur laut im Internet herum krakeelt, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt und ist noch lange nicht im Recht, denn das spricht gewöhnlich eine ruhige Sprache und basiert auf gesetzlichen Grundlagen.


§ § § § §

 

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Stehpinkler, Sitzpinkler und jetzt auch noch Tütenpinkler!


Es mutet schon etwas mittelalterlich an, aber wer im Zug muss, soll in die Tüte pinkeln.
Nicht alle Züge in den Niederlanden sind mit Toiletten ausgestattet. Als Retter in der Not wollen die Staatsbahnen jetzt Pinkelbeutel anbieten. Das Bahnpersonal ist davon nicht angetan. Selbst die Verkehrsministerin dachte zunächst an einen Scherz.
Mehr dazu unter:
Bildquelle: http://www.panoramio.com/photo/34391832
Dieser Artikel rief in mir eine Erinnerung wach, die ca. 30 Jahre zurück liegt.
Mein Sohn war noch keine 3 Jahre alt. Wir lebten damals in der mecklenburgischen Stadt Schwerin, in einem der DDR-typischen Neubau-Viertel am äußersten Rand der Stadt.
Für alle Besorgungen, die über den täglichen Bedarf hinaus gingen, musste man also die Innenstadt aufsuchen – nebenbei gesagt hat Schwerin ein sehr schönes Stadtzentrum, mit kleinen Gassen, Fachwerkhäusern und vielen Geschäften.
Man benutzte die Straßenbahn, die in der Hauptverkehrszeit im 3-Minuten-Takt fuhr und für heutige Verhältnisse beneidenswert preiswert war.
Wie es den meisten Eltern nicht unbekannt ist, wenn man mit einem Kleinkind unterwegs ist, kam auch bei meinem Sohn irgendwann der nachdrückliche Satz: „Ich muss mal pullern“.
Und Eltern wissen auch, dass Kinder diesen Satz erst sagen, wenn die Blase schon kurz vor der reflektorischen Entleerung steht.
Nun gab es inmitten der Stadt auch eine öffentliche Bedürfnisanstalt, die der Hygiene wegen von einer durch die Stadt bezahlten Angestellten bewirtschaftet wurde. Diese Dame war aber offenbar nur teilzeitbeschäftigt, denn um 15.00 Uhr wurde die Tür verschlossen.
Der dringliche Satz meines Sohnes erfolgte kurz vor diesem finalen Schlüsseldreh. Also eilten wir zu diesem rettenden Orte, wo die Toilettenfrau (äußerlich erinnerte sie mich immer an eine jungfräuliche Gouvernante) gerade dabei war, die Außentreppe zu reinigen - es waren vielleicht noch 2 Minuten bis Toresschluss.
Also fragte ich ganz höflich, ob es möglich ist, dass ich mit meinem Kind noch mal ihre heilige Halle betreten dürfe, da der Kleine mal müsse (es war Herbst, regnerisch, kalt und auch keine Grünanlage in der Nähe).
„Das geht jetzt nicht mehr, ich habe schon gewischt und außerdem habe ich jetzt Feierabend!“ - Das war eindeutig, da half auch kein Einwand, dass es doch ganz schnell geht.
„Dann müssen Sie eben nachhause gehen“, war ihre kurze Antwort, bevor sie nach drinnen verschwand.
Durch diese eindeutige Abfuhr erhöhte sich sichtbar der Blasendruck bei meinem Sohn, der durchaus verstand, dass er nicht durfte, was gleich von selbst passierte.
Also öffnete ich ihm die Hose (er konnte es in dem Alter auch schon im Stehen) und ließ ihn in der Ecke neben der Treppe des uns verwehrten Eingangs seine Blase entleeren. Natürlich machte ich ihm dabei klar, dass man so etwas eigentlich nicht darf, aber „wenn uns die böse Tante hier nicht mehr rein lässt, dann geht es eben nicht anders“.
Just in diesem Augenblick kam Madame Pipi aus ihrem Bau, um die Tür von außen zu verschließen und ihren Heimweg anzutreten, nicht ohne mir noch mitzuteilen, wie unverschämt ich doch wäre.
Mag sein - aber sie hatte pünktlich Feierabend, ohne dass noch ein Kleinkind auf ihrem frisch gewischten Boden seine Tapsen hinterlassen hätte. Mein Sohn war seine Bedrängnis los, die Hose war trocken geblieben und wir konnten noch in aller Ruhe unsere Einkäufe beenden.
Fortan kam von meinem kleinen Sohn, immer wenn wir diese Örtlichkeit passierten, die Bemerkung: „Nicht Mutti, hier ist die böse Tante, die mich nicht hat pullern lassen“.
Warum ist eigentlich noch kein Stadtvater auf die Idee gekommen, Automaten mit Pinkeltüten in Städten aufzustellen und entsprechende Abfallbehälter dazu? – Für Hunde geht es doch auch.
Und wenn man Zugreisenden eine Pinkeltüte zumutet …


                     
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Mittwoch, 21. September 2011

Nur verantwortungslos, oder doch schon kriminell ?


Randnotiz   in der heutigen Lokalpresse:

Da schlagen sich zwei Jugendliche in einer kleinen Ortschaft. 
Das ist nichts Ungewöhnliches mehr, es passiert ja nahezu täglich, sie wissen wohl nichts Besseres mit sich anzufangen.

Einer wurde dabei so stark verletzt, dass er in einem Klinikum behandelt werden musste.

Die hinzu gerufene Polizei sucht den flüchtigen Schläger und stoppt ein Auto ...

Die Fahrerin (54) ist sturzbetrunken, um es mal vornehm auszudrücken, ihr Blutalkoholgehalt beträgt immerhin 2,59 Promille

Sie gibt an, dass sie den verletzten Jugendlichen aus dem Krankenhaus abholen wollte ...





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Lästig, unangenehm und nicht ganz ungefährlich …



… ist die Hirschlausfliege (Lipoptena cervi), die zur Familie der Lausfliegen (Hippoboscidae) gehört.

Sie kommt verstärkt in den Herbstmonaten ab August, insbesondere in Waldnähe und in manchen Gegenden auch in sehr großer Zahl vor.

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hirschlausfliege

Wir ihr Name schon verrät ist sie ein Ektoparasit, der Wildwiederkäuer (Rehe, Rotwild, Damwild) befällt, aber auch Wildschweine, Dachse, Hunde, Katzen, Pferde und … leider auch den Menschen.
Sie ist graubraun, 5 – 6 mm lang, der Körper ist flach und ihre Beine sind abgespreizt.
Sobald sie einen passenden Wirt gefunden hat, brechen ihre Flügel ab – ihr Aussehen erinnert jetzt sehr stark an eine Laus, daher auch der Name dieses Insektes.
Sie drückt sich flach an ihren Wirt, hält sich mit den Beinen an den Haaren fest und saugt Blut.

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hirschlausfliege

An den Einstichstellen bilden sich juckende Quaddeln, bis hin zu entzündlichen, manchmal auch eitrigen Hautveränderungen.

Wie blutsaugende Insekten generell, steht auch die Hirschlausfliege im Verdacht, Krankheitsüberträger zu sein.
Diskutiert wird dabei die Übertragung von Bakterien der Gattung Bartonella.

Ich hatte gestern früh im Bereich des Haaransatzes im Nacken zwei juckende Einstichstellen, etwas ungewöhnlich für nächtliche Mückenstiche. Und tagsüber überkam mich immer wieder mal das Gefühl „nicht allein zu sein“.

Abends habe ich sie dann erwischt – die Hirschlausfliege! - Na, wenigstens "lieben" mich die Blutsauger!



 
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Freitag, 16. September 2011

„Bio“ und „Öko“ = Verbrauchertäuschung mit 3 Buchstaben ?


"Wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin"Mit diesem Slogan  wurde am  5. September 2001 das Bio-Siegel  in Deutschland bekannt gemacht.
Inzwischen sind nach Angaben des BMELV über 62.000 Produkte im Handel, die dieses Kennzeichen tragen.


Produkte und Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, können mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Damit soll garantiert werden, dass einheitliche Standards für den ökologischen Landbau nach den EU-weit gültigen Rechtsvorschriften bei der Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel greifen. Dieses Label soll somit auch auf eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung hinweisen.

Die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellten vorverpackten  Bio-Lebensmittel müssen seit dem 1. Juli 2010  mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Allerdings darf das staatliche Bio-Siegel weiterhin unverändert verwendet werden, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo.


Das Bio-Siegel soll dem Verbraucher auf den ersten Blick darauf hinweisen, dass er ein Produkt oder Lebensmittel kauft, das die strengen Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllt.
Es suggeriert dem Verbraucher gleichzeitig, dass er qualitativ und auch ernährungsphysiologisch wertvollere Produkte erwirbt, als es Erzeugnisse aus dem konventionellen Anbau sind – nach dem Motto „teurer ist gleich besser“.

Das aber sind die Fakten:

Der ökologische Landbau ist sehr aufwändig und rechnet sich für den Erzeuger nur, wenn entsprechende Fördermittel fließen. – Der Verbraucher bezahlt also „Bio“ doppelt – als Steuerzahler für die Förderung und als Käufer der Bio-Produkte auch einen höheren Preis.

Viele Öko-Bauern haben bereits wieder auf konventionelle Produktion umgestellt, um ihre Betriebe vor der Pleite zu retten. Diese Entwicklung beobachtet man auch in anderen europäischen Ländern. Infolge sinkender Preise für Bio-Erzeugnisse haben z.B. zwei Drittel der britischen Bio-Farmer ihre Betriebe wieder auf konventionell umgestellt.

Die Stiftung Warentest kam nach Auswertung einer großen Anzahl von Lebensmitteltests zu dem Ergebnis, dass Bio-Lebensmittel zwar teurer sind als konventionell erzeugte bzw. hergestellte, aber auch nicht besser schmecken.

Auch Wissenschaftler fanden keine signifikanten Unterschiede zwischen konventionellen und ökologisch produzierten Produkten. Bio-Gemüse ist nicht „gesünder“ als konventionell angebautes, auch andere Bio-Lebensmittel sind nicht hochwertiger und ohne Gesundheitsvorteil.

Negativschlagzeilen zu Bio-Produkten in der Boulevard- und auch in der Fachpresse zeigten, dass es auch gravierende Mängel gab und Bio-Lebensmittel im Vergleich mit konventionell hergestellten oft auch schlechter zu beurteilen waren.

Es gab Verzehrswarnungen zu Bio-Eiern wegen erhöhter Dioxinwerte und eine Rückrufaktion einer belgischen Supermarktkette, die Eier eines niederländischen Bio-Legehennenbetriebes aus den Regalen nahm und Verbraucher aufforderte, diese Eier nicht zu verzehren.
Bio-Weizenmehl wurde in Italien beschlagnahmt, weil es mit einem verbotenen Insektizid belastet war.
Nachweis von Pestiziden in Bio-Oliven und Bio-Reis, chemisch belastete Bio-Schokolade, krebserregende Weichmacher in Bio-Speiseöl, Chemiecocktails in Bio-Salat, mit Antibiotika belasteter Bio-Honig und andere „Horrormeldungen“ zu Bio-Produkten ermuntern nicht gerade die Verbraucher, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, zumal durchaus Discounter-Ware im direkten Vergleich nicht schlechter abschnitt.
Noch gut in Erinnerung sind die Medienberichte über zahlreiche Tote und schwer Erkrankte mit Folgeschäden, verursacht durch EHEC-infizierte Sprossen, die aus einem Bio-Landwirtschaftsbetrieb stammten.

Nicht zuletzt reizt(e) auch der Preisunterschied zwischen konventionell und ökologisch erzeugten Produkten einige Geldgierige, betrügerisch tätig zu werden und Waren unter „Bio“ oder „Öko“ zu  verkaufen, die dieses Qualitätsmerkmal nicht verdien(t)en.

Hat „Bio“ in Deutschland noch eine Chance?

Solange Fördermittel fließen und sich die Erzeugung für den Landwirt rechnet, wird es Bio-Produkte auch aus deutscher Produktion geben. Der zunehmende Preisverfall der Primärerzeugnisse im eigenen Land und der internationale Handel mit Bio-Erzeugnissen werden dazu führen, dass spätestens mit Wegfall der Fördermittel sich auch der ökologische Landbau in Deutschland erledigt hat.

Ein Betrieb kann nur existent bleiben, wenn er gewinnorientiert produziert. Das ist bei den strengen EU-Rechtsvorschriften im ökologischen Landbau wahrscheinlich nur den wenigsten Landwirten ohne Fördermittel möglich.

Und der Verbraucher muss schon ein „Öko-Freak“ sein, wenn er für Produkte und Lebensmittel mehr bezahlt, wenn er sie doch in gleicher (oder sogar besserer) Qualität auch preiswerter haben kann.

Letztlich entscheidet jeder Verbraucher selbst, ob er mit dem Erwerb von Bio-Produkten den ökologischen Landbau fördert und auch bereit ist, dafür mehr Geld auszugeben.

Menschen, die das aus finanziellen Gründen nicht können oder auch nicht wollen, dürfen gewiss sein, dass die konventionell erzeugten Produkte und Lebensmittel genauso schmackhaft, hochwertig und lebensmittelhygienisch sicher sind.
Auch bedeutet konventionelle Landwirtschaft und Erzeugung nicht, dass hier mit unerlaubten Mitteln produziert und Natur- und Tierschutz generell missachtet werden.

Tops gibt es in beiden Branchen und Flops und „schwarze Schafe“ auch.

Für weitere Informationen:
http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Oekolandbau/oekolandbau_node.html

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Samstag, 10. September 2011

§ Das Urteil über den Honig ist da - genannt „Honig-Urteil“!


Fleißig, wie die Bienchen … 

das ist sprichwörtlich. Und sie sammeln unermüdlich Nektar und Pollen und wandeln das Ganze dann in den wohlschmeckenden Honig um.

Nur ist es ihnen ziemlich egal, den fleißigen Immen, ob die duftenden Blüten von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen oder nicht. Und so bleibt auch nicht aus, dass sich im Honig Pollen von solchen Pflanzen nachweisen lassen, in minimalen Spuren nur.

Bildquelle: http://www.tierchenwelt.de/bienen/74-honigbiene.html

Der Europäische Gerichtshof hat nun am 6. September 2011 zu den gentechnisch veränderten Pollen im Honig ein Urteil gesprochen, wonach Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen unter das Gentechnikrecht fällt.

Es geht in dem Urteil also nicht um die Bewertung biologischer oder gesundheitlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pollen, sondern ob Honig entsprechend Gentechnikrecht wegen dieser Pollenbeimengungen einer Zulassung bedarf.

Danach werden die Pollen im Honig lebensmittelrechtlich jetzt als Zutat eingestuft, was zur Folge hat, dass ein Schwellenwert eingeführt wird.
Das heißt, wenn der Anteil der gentechnisch veränderten Pollen diesen Schwellenwert übersteigt, ist der Honig als „genetisch verändert“ zu kennzeichnen, vorausgesetzt sie stammen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen. 
Enthält der Honig andere genetisch veränderte Pollen, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind, wäre er künftig nicht mehr verkehrsfähig.

Seit ca. 10 Jahren ist das Pollenproblem im Honig bekannt, gesundheitliche Gefahren gehen davon nicht aus, so schätzen es die Experten ein.

Deutschland bezieht ca. 80 Prozent seines Honigs aus dem Ausland, auch aus Ländern wo der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weit verbreitet ist und offenbar auch kein rechtliches Problem darstellt.

Wir beurteilen den Honig jetzt nach dem Gentechnikrecht und werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den EU-Vorschriften eingehende (und teure!) wissenschaftliche Risikobewertungen durchführen – und der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten.

Wenn es Festlegungen zu einem Schwellenwert und eine Kennzeichnungspflicht gibt, muss es natürlich auch kontrolliert werden!

Die Hersteller von Honig-Produkten sind primär für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Das geschieht in der Regel durch betriebliche Eigenkontrollen. 
Die Überwachung und amtlichen Kontrollen obliegen den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Das alles kostet zusätzlich Geld – der Verbraucher wird es an den Preisen für Honig und Honigprodukte merken. 
Und mit dem Aufdruck „genetisch verändert“ wird Honig in den Supermarkt-Regalen zum Ladenhüter werden.

Bienenhonig – ein hochwertiges Lebensmittel, von dem auch mit gentechnisch veränderten Pollenbeimengungen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, wird so abgewertet.

Verbraucher, die ganz sicher gehen wollen, kaufen ihren Honig beim Imker ihres Vertrauens vor Ort.

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Donnerstag, 8. September 2011

Verbraucherschutz geht alle an! – Aber wer oder was sind eigentlich Verbraucherschützer ???

Ohne Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und DIN-Normen, die Herstellung sowie Handel und Verkauf von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Verbrauchsgütern und auch Dienstleistungen regeln, würde die Gesellschaft nicht funktionieren. 
Und ohne behördliche Überwachungsinstitutionen, die über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften durch Hersteller, Händler und Dienstleister wachen, wären die Verbraucher täglich Gefahren ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und damit die Lebensqualität beträchtlich einschränken könnten.

Niemand möchte doch ständig darüber nachdenken, ob das tägliche Frühstücksei frei von Dioxin ist, die Salatbeilage zum Mittagessen auch keine Pestizide enthält, das Kinderspielzeug keine gefährlichen Weichmacher freisetzt, der teure Wein, den man sich nach angespannter Arbeit mal gönnt, nicht von einem geldgierigen Wirt verpanscht wurde, das aufgetragene Make-up zu unerwünschten Hautirritationen führt oder das neue Hemd verbotene Azofarbstoffe enthält, die im Verdacht stehen kanzerogene Eigenschaften zu besitzen.


Jeder möchte doch täglich die Annehmlichkeiten der Zivilisation nutzen, ohne Gefahr zu laufen, zum Beispiel mit dem Trinkwasser Fremdstoffe oder Fäkalkeime aufzunehmen, und sich darauf verlassen können, dass Nahrungs- und Genussmittel unter akribischer Einhaltung von Hygienevorschriften hergestellt wurden und die angebotenen Waren nicht nur schön aussehen, sondern auch unbedenklich sind und ohne Gesundheitsgefahren verbraucht werden können.


Und schließlich möchte auch jeder Verbraucher für sein verdientes Geld vor Irreführung und Täuschung geschützt sein und entsprechende Dienstleistungen erhalten und Waren kaufen, die hochwertig sind und nicht nur mit einer ansprechenden (Mogel-)Verpackung versehen sind.     


Dies alles und noch viel mehr beinhaltet der Begriff  -  Verbraucherschutz.


Er beginnt mit der Gesundheit der Lebensmittel liefernden Tiere und ihrer artgerechten Haltung und endet nicht mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Waren; auch Luftreinhaltung, Strahlenschutz, Gentechnik und Gewässerqualität gehören zum Verbraucherschutz, der eng mit Tier-, Umwelt- und Naturschutz verbunden ist.


Verbraucherschutz tangiert nahezu alle Lebensbereiche, daher obliegt seine Überwachung auch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit seinen unterstellten Bundesämtern, Bundesanstalten, Bundesinstituten und Bundesforschungsanstalten.


Auf Länderebene gibt es analoge Ministerien (Bezeichnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) - in Brandenburg ist es das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) mit seinen nachgeordneten Ämtern und Anstalten sowie den Behörden auf Kreisebene.
Sie überwachen die Tiergesundheit und die in den Verkehr gebrachten Lebensmittel, Getränke, Tabakerzeugnisse, Kosmetika, Haushaltschemikalien, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Farben, Lösungsmittel, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, bis hin zu pyrotechnischen Erzeugnissen und vieles andere mehr und bedienen sich dabei der Untersuchungsergebnisse staatlicher bzw. unabhängiger Laboreinrichtungen.


Sie kontrollieren Tierhaltungen, Hersteller und Händler, ermahnen und beauflagen diese bei festgestellten Mängeln, leiten bei gröberen Verstößen Bußgeld- oder Ordnungsstrafverfahren ein oder schalten bei Verdacht auf strafbare Handlungen die Ermittlungsbehörden ein.


Die Verbraucherzentralen sind Einrichtungen in den Bundesländern mit Beratungsstellen in nahezu jeder größeren Stadt unter der Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 


Sie bieten den Bürgern Beratungen und Informationen zu Fragen des Verbraucherschutzes an, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Länderebene.


Menschen, die im Dienste des Verbraucherschutzes tätig sind, haben die unterschiedlichsten Berufe und Qualifikationen, die sie zu ihrer spezifischen Tätigkeit befähigen. Es sind Chemiker, approbierte Human- und Veterinärmediziner, Pharmakologen, Biologen, Physiker, Landwirte, MTAs und CTAs, Biologie- und Chemielaboranten.  Aber auch IT-Spezialisten, Rechtsanwälte, Ökonomen und andere Berufsgruppen stehen im Dienste des Verbraucherschutzes.


Wer oder was ist aber DER Verbraucherschützer ??? 


Eigentlich gibt es ihn gar nicht, DEN Verbraucherschützer. - Es ist weder eine Berufsbezeichnung noch ein Ausbildungsberuf. Es gibt keine entsprechende Bildungs- oder Weiterbildungseinrichtung und es ist auch kein Titel, der Mitarbeitern einer Einrichtung, die sich mit dem Verbraucherschutz befasst, für besondere Verdienste verliehen wird.


Umgangssprachlich werden manchmal Mitarbeiter der Verbraucherzentralen als Verbraucherschützer bezeichnet und als „echte Verbraucherschützer“, denen gegenüber gestellt, die sich im World Wide Web selbst als Verbraucherschützer benannt haben – „selbsternannte Verbraucherschützer“ sozusagen.

Nur mit dem Verbraucherschutz hat deren Tätigkeit im Internet nicht viel oder auch gar nichts zu tun. 
Im Gegenteil, das Auftreten und Verhalten eines bestimmten Personenkreises dieser „selbsternannten Verbraucherschützer“ hat es erreicht, dass der Begriff „Verbraucherschutz“ im Internet in den letzten Jahren in Verruf geraten ist.


Das ist sehr schade, denn Gesundheit und Verbrauchersicherheit bedingen einen gut funktionierenden Verbraucherschutz in seiner ganzen Vielfalt, dem haben sich viele gut ausgebildete Fachleute verdingt.

„Selbsternannte Verbraucherschützer“, die unter diesem begrifflichen Tarnmäntelchen nur das I-Net für ihre eigenen Geschäftchen missbrauchen, bedarf es dafür aber nicht !

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