Samstag, 10. September 2011

§ Das Urteil über den Honig ist da - genannt „Honig-Urteil“!


Fleißig, wie die Bienchen … 

das ist sprichwörtlich. Und sie sammeln unermüdlich Nektar und Pollen und wandeln das Ganze dann in den wohlschmeckenden Honig um.

Nur ist es ihnen ziemlich egal, den fleißigen Immen, ob die duftenden Blüten von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen oder nicht. Und so bleibt auch nicht aus, dass sich im Honig Pollen von solchen Pflanzen nachweisen lassen, in minimalen Spuren nur.

Bildquelle: http://www.tierchenwelt.de/bienen/74-honigbiene.html

Der Europäische Gerichtshof hat nun am 6. September 2011 zu den gentechnisch veränderten Pollen im Honig ein Urteil gesprochen, wonach Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen unter das Gentechnikrecht fällt.

Es geht in dem Urteil also nicht um die Bewertung biologischer oder gesundheitlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pollen, sondern ob Honig entsprechend Gentechnikrecht wegen dieser Pollenbeimengungen einer Zulassung bedarf.

Danach werden die Pollen im Honig lebensmittelrechtlich jetzt als Zutat eingestuft, was zur Folge hat, dass ein Schwellenwert eingeführt wird.
Das heißt, wenn der Anteil der gentechnisch veränderten Pollen diesen Schwellenwert übersteigt, ist der Honig als „genetisch verändert“ zu kennzeichnen, vorausgesetzt sie stammen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen. 
Enthält der Honig andere genetisch veränderte Pollen, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind, wäre er künftig nicht mehr verkehrsfähig.

Seit ca. 10 Jahren ist das Pollenproblem im Honig bekannt, gesundheitliche Gefahren gehen davon nicht aus, so schätzen es die Experten ein.

Deutschland bezieht ca. 80 Prozent seines Honigs aus dem Ausland, auch aus Ländern wo der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weit verbreitet ist und offenbar auch kein rechtliches Problem darstellt.

Wir beurteilen den Honig jetzt nach dem Gentechnikrecht und werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den EU-Vorschriften eingehende (und teure!) wissenschaftliche Risikobewertungen durchführen – und der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten.

Wenn es Festlegungen zu einem Schwellenwert und eine Kennzeichnungspflicht gibt, muss es natürlich auch kontrolliert werden!

Die Hersteller von Honig-Produkten sind primär für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Das geschieht in der Regel durch betriebliche Eigenkontrollen. 
Die Überwachung und amtlichen Kontrollen obliegen den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Das alles kostet zusätzlich Geld – der Verbraucher wird es an den Preisen für Honig und Honigprodukte merken. 
Und mit dem Aufdruck „genetisch verändert“ wird Honig in den Supermarkt-Regalen zum Ladenhüter werden.

Bienenhonig – ein hochwertiges Lebensmittel, von dem auch mit gentechnisch veränderten Pollenbeimengungen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, wird so abgewertet.

Verbraucher, die ganz sicher gehen wollen, kaufen ihren Honig beim Imker ihres Vertrauens vor Ort.

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