Mittwoch, 21. September 2011

Nur verantwortungslos, oder doch schon kriminell ?


Randnotiz   in der heutigen Lokalpresse:

Da schlagen sich zwei Jugendliche in einer kleinen Ortschaft. 
Das ist nichts Ungewöhnliches mehr, es passiert ja nahezu täglich, sie wissen wohl nichts Besseres mit sich anzufangen.

Einer wurde dabei so stark verletzt, dass er in einem Klinikum behandelt werden musste.

Die hinzu gerufene Polizei sucht den flüchtigen Schläger und stoppt ein Auto ...

Die Fahrerin (54) ist sturzbetrunken, um es mal vornehm auszudrücken, ihr Blutalkoholgehalt beträgt immerhin 2,59 Promille

Sie gibt an, dass sie den verletzten Jugendlichen aus dem Krankenhaus abholen wollte ...





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Lästig, unangenehm und nicht ganz ungefährlich …



… ist die Hirschlausfliege (Lipoptena cervi), die zur Familie der Lausfliegen (Hippoboscidae) gehört.

Sie kommt verstärkt in den Herbstmonaten ab August, insbesondere in Waldnähe und in manchen Gegenden auch in sehr großer Zahl vor.

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hirschlausfliege

Wir ihr Name schon verrät ist sie ein Ektoparasit, der Wildwiederkäuer (Rehe, Rotwild, Damwild) befällt, aber auch Wildschweine, Dachse, Hunde, Katzen, Pferde und … leider auch den Menschen.
Sie ist graubraun, 5 – 6 mm lang, der Körper ist flach und ihre Beine sind abgespreizt.
Sobald sie einen passenden Wirt gefunden hat, brechen ihre Flügel ab – ihr Aussehen erinnert jetzt sehr stark an eine Laus, daher auch der Name dieses Insektes.
Sie drückt sich flach an ihren Wirt, hält sich mit den Beinen an den Haaren fest und saugt Blut.

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hirschlausfliege

An den Einstichstellen bilden sich juckende Quaddeln, bis hin zu entzündlichen, manchmal auch eitrigen Hautveränderungen.

Wie blutsaugende Insekten generell, steht auch die Hirschlausfliege im Verdacht, Krankheitsüberträger zu sein.
Diskutiert wird dabei die Übertragung von Bakterien der Gattung Bartonella.

Ich hatte gestern früh im Bereich des Haaransatzes im Nacken zwei juckende Einstichstellen, etwas ungewöhnlich für nächtliche Mückenstiche. Und tagsüber überkam mich immer wieder mal das Gefühl „nicht allein zu sein“.

Abends habe ich sie dann erwischt – die Hirschlausfliege! - Na, wenigstens "lieben" mich die Blutsauger!



 
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Freitag, 16. September 2011

„Bio“ und „Öko“ = Verbrauchertäuschung mit 3 Buchstaben ?


"Wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin"Mit diesem Slogan  wurde am  5. September 2001 das Bio-Siegel  in Deutschland bekannt gemacht.
Inzwischen sind nach Angaben des BMELV über 62.000 Produkte im Handel, die dieses Kennzeichen tragen.


Produkte und Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, können mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Damit soll garantiert werden, dass einheitliche Standards für den ökologischen Landbau nach den EU-weit gültigen Rechtsvorschriften bei der Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel greifen. Dieses Label soll somit auch auf eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung hinweisen.

Die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellten vorverpackten  Bio-Lebensmittel müssen seit dem 1. Juli 2010  mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Allerdings darf das staatliche Bio-Siegel weiterhin unverändert verwendet werden, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo.


Das Bio-Siegel soll dem Verbraucher auf den ersten Blick darauf hinweisen, dass er ein Produkt oder Lebensmittel kauft, das die strengen Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllt.
Es suggeriert dem Verbraucher gleichzeitig, dass er qualitativ und auch ernährungsphysiologisch wertvollere Produkte erwirbt, als es Erzeugnisse aus dem konventionellen Anbau sind – nach dem Motto „teurer ist gleich besser“.

Das aber sind die Fakten:

Der ökologische Landbau ist sehr aufwändig und rechnet sich für den Erzeuger nur, wenn entsprechende Fördermittel fließen. – Der Verbraucher bezahlt also „Bio“ doppelt – als Steuerzahler für die Förderung und als Käufer der Bio-Produkte auch einen höheren Preis.

Viele Öko-Bauern haben bereits wieder auf konventionelle Produktion umgestellt, um ihre Betriebe vor der Pleite zu retten. Diese Entwicklung beobachtet man auch in anderen europäischen Ländern. Infolge sinkender Preise für Bio-Erzeugnisse haben z.B. zwei Drittel der britischen Bio-Farmer ihre Betriebe wieder auf konventionell umgestellt.

Die Stiftung Warentest kam nach Auswertung einer großen Anzahl von Lebensmitteltests zu dem Ergebnis, dass Bio-Lebensmittel zwar teurer sind als konventionell erzeugte bzw. hergestellte, aber auch nicht besser schmecken.

Auch Wissenschaftler fanden keine signifikanten Unterschiede zwischen konventionellen und ökologisch produzierten Produkten. Bio-Gemüse ist nicht „gesünder“ als konventionell angebautes, auch andere Bio-Lebensmittel sind nicht hochwertiger und ohne Gesundheitsvorteil.

Negativschlagzeilen zu Bio-Produkten in der Boulevard- und auch in der Fachpresse zeigten, dass es auch gravierende Mängel gab und Bio-Lebensmittel im Vergleich mit konventionell hergestellten oft auch schlechter zu beurteilen waren.

Es gab Verzehrswarnungen zu Bio-Eiern wegen erhöhter Dioxinwerte und eine Rückrufaktion einer belgischen Supermarktkette, die Eier eines niederländischen Bio-Legehennenbetriebes aus den Regalen nahm und Verbraucher aufforderte, diese Eier nicht zu verzehren.
Bio-Weizenmehl wurde in Italien beschlagnahmt, weil es mit einem verbotenen Insektizid belastet war.
Nachweis von Pestiziden in Bio-Oliven und Bio-Reis, chemisch belastete Bio-Schokolade, krebserregende Weichmacher in Bio-Speiseöl, Chemiecocktails in Bio-Salat, mit Antibiotika belasteter Bio-Honig und andere „Horrormeldungen“ zu Bio-Produkten ermuntern nicht gerade die Verbraucher, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, zumal durchaus Discounter-Ware im direkten Vergleich nicht schlechter abschnitt.
Noch gut in Erinnerung sind die Medienberichte über zahlreiche Tote und schwer Erkrankte mit Folgeschäden, verursacht durch EHEC-infizierte Sprossen, die aus einem Bio-Landwirtschaftsbetrieb stammten.

Nicht zuletzt reizt(e) auch der Preisunterschied zwischen konventionell und ökologisch erzeugten Produkten einige Geldgierige, betrügerisch tätig zu werden und Waren unter „Bio“ oder „Öko“ zu  verkaufen, die dieses Qualitätsmerkmal nicht verdien(t)en.

Hat „Bio“ in Deutschland noch eine Chance?

Solange Fördermittel fließen und sich die Erzeugung für den Landwirt rechnet, wird es Bio-Produkte auch aus deutscher Produktion geben. Der zunehmende Preisverfall der Primärerzeugnisse im eigenen Land und der internationale Handel mit Bio-Erzeugnissen werden dazu führen, dass spätestens mit Wegfall der Fördermittel sich auch der ökologische Landbau in Deutschland erledigt hat.

Ein Betrieb kann nur existent bleiben, wenn er gewinnorientiert produziert. Das ist bei den strengen EU-Rechtsvorschriften im ökologischen Landbau wahrscheinlich nur den wenigsten Landwirten ohne Fördermittel möglich.

Und der Verbraucher muss schon ein „Öko-Freak“ sein, wenn er für Produkte und Lebensmittel mehr bezahlt, wenn er sie doch in gleicher (oder sogar besserer) Qualität auch preiswerter haben kann.

Letztlich entscheidet jeder Verbraucher selbst, ob er mit dem Erwerb von Bio-Produkten den ökologischen Landbau fördert und auch bereit ist, dafür mehr Geld auszugeben.

Menschen, die das aus finanziellen Gründen nicht können oder auch nicht wollen, dürfen gewiss sein, dass die konventionell erzeugten Produkte und Lebensmittel genauso schmackhaft, hochwertig und lebensmittelhygienisch sicher sind.
Auch bedeutet konventionelle Landwirtschaft und Erzeugung nicht, dass hier mit unerlaubten Mitteln produziert und Natur- und Tierschutz generell missachtet werden.

Tops gibt es in beiden Branchen und Flops und „schwarze Schafe“ auch.

Für weitere Informationen:
http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Oekolandbau/oekolandbau_node.html

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Samstag, 10. September 2011

§ Das Urteil über den Honig ist da - genannt „Honig-Urteil“!


Fleißig, wie die Bienchen … 

das ist sprichwörtlich. Und sie sammeln unermüdlich Nektar und Pollen und wandeln das Ganze dann in den wohlschmeckenden Honig um.

Nur ist es ihnen ziemlich egal, den fleißigen Immen, ob die duftenden Blüten von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen oder nicht. Und so bleibt auch nicht aus, dass sich im Honig Pollen von solchen Pflanzen nachweisen lassen, in minimalen Spuren nur.

Bildquelle: http://www.tierchenwelt.de/bienen/74-honigbiene.html

Der Europäische Gerichtshof hat nun am 6. September 2011 zu den gentechnisch veränderten Pollen im Honig ein Urteil gesprochen, wonach Honig mit Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen unter das Gentechnikrecht fällt.

Es geht in dem Urteil also nicht um die Bewertung biologischer oder gesundheitlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pollen, sondern ob Honig entsprechend Gentechnikrecht wegen dieser Pollenbeimengungen einer Zulassung bedarf.

Danach werden die Pollen im Honig lebensmittelrechtlich jetzt als Zutat eingestuft, was zur Folge hat, dass ein Schwellenwert eingeführt wird.
Das heißt, wenn der Anteil der gentechnisch veränderten Pollen diesen Schwellenwert übersteigt, ist der Honig als „genetisch verändert“ zu kennzeichnen, vorausgesetzt sie stammen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen. 
Enthält der Honig andere genetisch veränderte Pollen, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind, wäre er künftig nicht mehr verkehrsfähig.

Seit ca. 10 Jahren ist das Pollenproblem im Honig bekannt, gesundheitliche Gefahren gehen davon nicht aus, so schätzen es die Experten ein.

Deutschland bezieht ca. 80 Prozent seines Honigs aus dem Ausland, auch aus Ländern wo der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weit verbreitet ist und offenbar auch kein rechtliches Problem darstellt.

Wir beurteilen den Honig jetzt nach dem Gentechnikrecht und werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den EU-Vorschriften eingehende (und teure!) wissenschaftliche Risikobewertungen durchführen – und der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten.

Wenn es Festlegungen zu einem Schwellenwert und eine Kennzeichnungspflicht gibt, muss es natürlich auch kontrolliert werden!

Die Hersteller von Honig-Produkten sind primär für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Das geschieht in der Regel durch betriebliche Eigenkontrollen. 
Die Überwachung und amtlichen Kontrollen obliegen den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Das alles kostet zusätzlich Geld – der Verbraucher wird es an den Preisen für Honig und Honigprodukte merken. 
Und mit dem Aufdruck „genetisch verändert“ wird Honig in den Supermarkt-Regalen zum Ladenhüter werden.

Bienenhonig – ein hochwertiges Lebensmittel, von dem auch mit gentechnisch veränderten Pollenbeimengungen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, wird so abgewertet.

Verbraucher, die ganz sicher gehen wollen, kaufen ihren Honig beim Imker ihres Vertrauens vor Ort.

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Donnerstag, 8. September 2011

Verbraucherschutz geht alle an! – Aber wer oder was sind eigentlich Verbraucherschützer ???

Ohne Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und DIN-Normen, die Herstellung sowie Handel und Verkauf von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Verbrauchsgütern und auch Dienstleistungen regeln, würde die Gesellschaft nicht funktionieren. 
Und ohne behördliche Überwachungsinstitutionen, die über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften durch Hersteller, Händler und Dienstleister wachen, wären die Verbraucher täglich Gefahren ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und damit die Lebensqualität beträchtlich einschränken könnten.

Niemand möchte doch ständig darüber nachdenken, ob das tägliche Frühstücksei frei von Dioxin ist, die Salatbeilage zum Mittagessen auch keine Pestizide enthält, das Kinderspielzeug keine gefährlichen Weichmacher freisetzt, der teure Wein, den man sich nach angespannter Arbeit mal gönnt, nicht von einem geldgierigen Wirt verpanscht wurde, das aufgetragene Make-up zu unerwünschten Hautirritationen führt oder das neue Hemd verbotene Azofarbstoffe enthält, die im Verdacht stehen kanzerogene Eigenschaften zu besitzen.


Jeder möchte doch täglich die Annehmlichkeiten der Zivilisation nutzen, ohne Gefahr zu laufen, zum Beispiel mit dem Trinkwasser Fremdstoffe oder Fäkalkeime aufzunehmen, und sich darauf verlassen können, dass Nahrungs- und Genussmittel unter akribischer Einhaltung von Hygienevorschriften hergestellt wurden und die angebotenen Waren nicht nur schön aussehen, sondern auch unbedenklich sind und ohne Gesundheitsgefahren verbraucht werden können.


Und schließlich möchte auch jeder Verbraucher für sein verdientes Geld vor Irreführung und Täuschung geschützt sein und entsprechende Dienstleistungen erhalten und Waren kaufen, die hochwertig sind und nicht nur mit einer ansprechenden (Mogel-)Verpackung versehen sind.     


Dies alles und noch viel mehr beinhaltet der Begriff  -  Verbraucherschutz.


Er beginnt mit der Gesundheit der Lebensmittel liefernden Tiere und ihrer artgerechten Haltung und endet nicht mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Waren; auch Luftreinhaltung, Strahlenschutz, Gentechnik und Gewässerqualität gehören zum Verbraucherschutz, der eng mit Tier-, Umwelt- und Naturschutz verbunden ist.


Verbraucherschutz tangiert nahezu alle Lebensbereiche, daher obliegt seine Überwachung auch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit seinen unterstellten Bundesämtern, Bundesanstalten, Bundesinstituten und Bundesforschungsanstalten.


Auf Länderebene gibt es analoge Ministerien (Bezeichnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) - in Brandenburg ist es das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) mit seinen nachgeordneten Ämtern und Anstalten sowie den Behörden auf Kreisebene.
Sie überwachen die Tiergesundheit und die in den Verkehr gebrachten Lebensmittel, Getränke, Tabakerzeugnisse, Kosmetika, Haushaltschemikalien, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Farben, Lösungsmittel, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, bis hin zu pyrotechnischen Erzeugnissen und vieles andere mehr und bedienen sich dabei der Untersuchungsergebnisse staatlicher bzw. unabhängiger Laboreinrichtungen.


Sie kontrollieren Tierhaltungen, Hersteller und Händler, ermahnen und beauflagen diese bei festgestellten Mängeln, leiten bei gröberen Verstößen Bußgeld- oder Ordnungsstrafverfahren ein oder schalten bei Verdacht auf strafbare Handlungen die Ermittlungsbehörden ein.


Die Verbraucherzentralen sind Einrichtungen in den Bundesländern mit Beratungsstellen in nahezu jeder größeren Stadt unter der Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 


Sie bieten den Bürgern Beratungen und Informationen zu Fragen des Verbraucherschutzes an, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Länderebene.


Menschen, die im Dienste des Verbraucherschutzes tätig sind, haben die unterschiedlichsten Berufe und Qualifikationen, die sie zu ihrer spezifischen Tätigkeit befähigen. Es sind Chemiker, approbierte Human- und Veterinärmediziner, Pharmakologen, Biologen, Physiker, Landwirte, MTAs und CTAs, Biologie- und Chemielaboranten.  Aber auch IT-Spezialisten, Rechtsanwälte, Ökonomen und andere Berufsgruppen stehen im Dienste des Verbraucherschutzes.


Wer oder was ist aber DER Verbraucherschützer ??? 


Eigentlich gibt es ihn gar nicht, DEN Verbraucherschützer. - Es ist weder eine Berufsbezeichnung noch ein Ausbildungsberuf. Es gibt keine entsprechende Bildungs- oder Weiterbildungseinrichtung und es ist auch kein Titel, der Mitarbeitern einer Einrichtung, die sich mit dem Verbraucherschutz befasst, für besondere Verdienste verliehen wird.


Umgangssprachlich werden manchmal Mitarbeiter der Verbraucherzentralen als Verbraucherschützer bezeichnet und als „echte Verbraucherschützer“, denen gegenüber gestellt, die sich im World Wide Web selbst als Verbraucherschützer benannt haben – „selbsternannte Verbraucherschützer“ sozusagen.

Nur mit dem Verbraucherschutz hat deren Tätigkeit im Internet nicht viel oder auch gar nichts zu tun. 
Im Gegenteil, das Auftreten und Verhalten eines bestimmten Personenkreises dieser „selbsternannten Verbraucherschützer“ hat es erreicht, dass der Begriff „Verbraucherschutz“ im Internet in den letzten Jahren in Verruf geraten ist.


Das ist sehr schade, denn Gesundheit und Verbrauchersicherheit bedingen einen gut funktionierenden Verbraucherschutz in seiner ganzen Vielfalt, dem haben sich viele gut ausgebildete Fachleute verdingt.

„Selbsternannte Verbraucherschützer“, die unter diesem begrifflichen Tarnmäntelchen nur das I-Net für ihre eigenen Geschäftchen missbrauchen, bedarf es dafür aber nicht !

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Mittwoch, 7. September 2011

Tollwutfall in Berlin


Diese Nachrichtenmeldung im morgendlichen Rundfunkprogramm am gestrigen Dienstag erregte sofort meine Aufmerksamkeit, zumal von „mehreren infizierten Personen“ gesprochen wurde, ja selbst das Wort „Opfer“ fiel im Zusammenhang mit dieser Meldung.
Was war geschehen?
Eine lebende Fledermaus wurde in Berlin-Charlottenburg von Passanten auf dem Boden hockend gefunden und die versuchten „ihr zu helfen“. Als das nicht glückte, wurde sie von einem „Tierfreund“ in der Spandauer Fledermaus-Station abgegeben, wo sie schließlich verendete.
Die Untersuchung des Tieres ergab die Diagnose „Tollwut“, was in unseren Breiten ja nicht so ungewöhnlich ist.
Das Besondere an diesem Fall ist, dass der Behörde nicht bekannt ist, wie viele Personen mit dieser Fledermaus Kontakt hatten und wie intensiv dieser eventuell war.
Da im Falle einer Infektion durch Bissverletzung möglichst schnell eine Behandlung der betreffenden Personen erfolgen muss, bedient sich die Gesundheitsbehörde auch der Medien, um die Kontaktpersonen aufzufordern, sich zu melden und einer Beratung bzw. Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen Tollwut zu unterziehen.
Auch dieser Fall zeigt auf, dass die Unkenntnis über das Vorkommen der Fledermaus-Tollwut in Deutschland in breiten Kreisen der Bevölkerung noch groß ist und verdeutlicht die Gefahr, die von Fledermäusen ausgeht.
In Europa kommen bei Fledermäusen hauptsächlich zwei Typen des Tollwutvirus vor -  European Bat Lyssa Virus Typ 1 und 2 (EBLV-1 und -2), die eng verwandt sind mit dem klassischen Tollwutvirus.
In der Nördlichen Tiefebene in Deutschland ist hauptsächlich die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinis) betroffen.


Die Bundesrepublik gilt seit Ende 2008 als „frei von klassischer Tollwut“, wie auch viele andere europäische Länder.
Weltweit sterben aber nach Angaben der WHO jährlich immer noch mehr als 55 Tausend Menschen an Tollwut, besonders betroffen sind Afrika und Asien.
Die jährlichen Ausgaben für die Tollwutprävention haben weltweit die Grenze von 1 Milliarde US-Dollar überschritten.
 
Daher gilt nach wie vor auch in Deutschland:
-     Kranke und verletzte Wildtiere (dazu gehören auch die Fledermäuse) nicht mit bloßen Händen anfassen. Fledermäuse haben sehr feine spitze Zähne, so dass Verletzungen nicht unbedingt bemerkt werden.
-     Wenn ein Kontakt zu einer Fledermaus bestanden hat, bei der Bissverletzungen nicht ausgeschlossen sind, unbedingt einen Arzt aufsuchen oder das Gesundheitsamt informieren, damit über die Notwendigkeit einer Behandlung entschieden werden kann.
-     Auslandsreisende sollten beachten, dass von streunenden Hunden und Katzen immer Gefahren ausgehen, insbesondere in Ländern, in denen die klassische Tollwut noch endemisch vorkommt.
 
Grundsätzlich gehört jede Bissverletzung durch ein Tier in ärztliche Behandlung!

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Sonntag, 4. September 2011

Verwilderte Haustauben – es ist ein ungelöstes Problem!


Jetzt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die sogenannten Stadttauben als Schädlinge im tierschutzrechtlichen Sinne eingestuft, wenn sie in Städten in größeren Populationen auftreten (AZ: 8 A 396/10).

Geklagt hatte ein Jäger und Falkner gegen die Ablehnung seines Antrages auf Erlaubnis, die zur Plage gewordenen verwilderten Haustauben im Auftrag von Grundstückseigentümern einzufangen, zu töten und dann an Greifvögel zu verfüttern.
Die zuständige Veterinärbehörde hatte seinen Antrag abgelehnt, auch der Widerspruch und die eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht verliefen erfolglos.
Da die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Revision gegen dieses Urteil zugelassen.

Es wäre wünschenswert, wenn es zu einer grundsätzlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig käme, um den Veterinärämtern bei ihren Entscheidungen mehr Rechtssicherheit zu geben.

Übertriebene „Tierliebe“ und Unkenntnis der Stadtbewohner, die durch Fütterung der verwilderten Haustauben noch zu deren Vermehrung beitragen und auch falsch verstandener Tierschutz, haben die Tauben in vielen Städten zu einem Problem werden lassen, das finanzielle Mittel in Größenordnungen verschlingt, die an anderer Stelle fehlen.

Verwilderte Haustauben stellen auch eine echte Gefahr für den Menschen dar, da sie oft Träger und Ausscheider von Erregern sind, die nicht nur bei anderen Vögeln, sondern auch beim Menschen schwere Erkrankungen hervorrufen können.

Salmonellen und Chlamydien sind bakterielle Erreger, die über den Taubenkot verbreitet werden und beim Menschen zu schweren Gesundheitsstörungen führen können.
Aber auch die Taubenzecke (Argas reflexus) hat ihren Weg schon in die menschlichen Behausungen gefunden und kann zu einer echten Gefahr werden. 
Sie saugt Blut, bei empfindlichen Personen können durch den Zeckenbiss auch allergische Reaktionen mit schweren Störungen des Allgemeinbefindens auftreten.   
Solche Probleme mit Taubenzecken sind aus Leipzig und Berlin bekannt.


Einen Extremfall mit Stadttauben habe ich Anfang der 90iger Jahre auf dem Plaça de Catalunya in Barcelona gesehen.

Auf diesem Platz leben Tausende von Tauben, die von Passanten und Touristen gefüttert werden und hier das Tauben-Schlaraffenland gefunden haben (passendes Futter gibt es vor Ort gleich zu kaufen!!!). 
Der Platz selbst war im wahrsten Sinne des Wortes förmlich „zugeschissen“, die Tauben liefen in ihrem eigenen Kot rum und setzten sich dann auf die ausgebreiteten Arme und Schultern der fütternden Passanten.

Und die Taubenpopulation war aber so was von krank – da saßen flugunfähige Tiere mit geschwollenen Gelenken aufgeplustert oder mit hängenden Flügeln im Kot auf dem Platz, zum Teil mit verdrehten Köpfen (alles Hinweise auf Taubensalmonellose) und die ahnungslosen Touristen freuten sich über die „zutraulichen“ Tiere. Man hatte wirklich zu tun, die fliegenden Tauben beim Überqueren dieses Platzes abzuwehren.

„Ratten der Lüfte“ werden sie auch bezeichnet, die verwilderten Haustauben in den Städten. Wenn ich diesen Begriff auch nicht sonderlich mag, in Barcelona war er zutreffend.


Als natürlichen Feind der verwilderten Haustauben in den Städten findet man viel zu selten den Turmfalken – er kann das Taubenproblem aber nicht lösen. 
Die bisherigen Maßnahmen der Tierschützer haben in manchen Städten zwar gewisse Erfolge gebracht, reichen aber nicht aus.
Daher wäre eine höchstrichterliche Entscheidung für dieses Problem durchaus begrüßenswert, damit dort, wo andere Maßnahmen nicht greifen, eine sachgerechte Dezimierung der Stadttauben-Population möglich ist.

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Freitag, 2. September 2011

Was denn, schon wieder Weihnachten ???

   

Nein, es ist wohl noch Zeit bis zum schönsten Fest des Jahres – genau genommen sind es noch 16 Wochen bis zum Heiligen Abend.

Nur, wenn man in die Supermärkte schaut, hat man das Gefühl: 

„Es weihnachtet schon“




Die Regale quellen über – Pfefferkuchen, Spekulatius, Dominosteine, Waffelnüsse, Marzipankartoffeln und viele andere leckere Dinge, die in der Weihnachtszeit so manches Pfund auf die Hüften zaubern.

Da fragt man sich doch langsam, ob die Menschheit noch ganz rund läuft.
Für das Wochenende sind Tagestemperaturen von 27 – 30°C angesagt, noch ist kalendarischer Sommer !!!

Wie weit wird die Kommerzialisierung der Weihnachtsbräuche in Deutschland noch führen? Hat das noch etwas mit gesegneten Weihnachten zu tun?

Nun kann man natürlich als Verbraucher an diesen Regalen vorbei gehen und muss die Weihnachtsnaschereien ja nicht kaufen, aber:

erstens wird die Qualität der Ware nicht besser, wenn sie wochenlang bei Raumtemperatur in den Supermärkten rumliegt;

zweitens erklären Sie mal einem Kleinkind ohne Zeitgefühl, dass es noch 16 (!) lange Wochen auf die Erfüllung des heißersehnten Wunsches zu Weihnachten warten muss, obwohl es in den Läden doch schon wie Weihnachten aussieht und

drittens, versuchen Sie mal eine Woche vor Weihnachten Weihnachtsartikel zu kaufen, weil Sie keine Lust haben oder auch keine Möglichkeit das Zeug schon Wochen vorher in Ihrer Wohnung zu horten –  Sie finden die Regale verramscht, nur noch ein kleines Sortiment (meistens das, was ohnehin nicht so geht), zum Teil aufgerissene Verpackungen oder breitgequetschte Lebkuchen und frustrierte „Spätzünder“, die sich auch noch laut darüber aufregen, dass es (fast) nichts mehr gibt und sich gegebenenfalls von einer überreizten Verkaufskraft anhören müssen, dass schließlich alles lange genug rumgelegen hat.

Wie war es eigentlich damals – in der DDR? Wenn ich mich richtig erinnere, wurde ein Stichtag festgelegt, ab wann die Schaufenster weihnachtlich dekoriert werden durften und Weihnachtsartikel angeboten wurden. 
Genau ist es mir nicht mehr in Erinnerung, aber es muss so um die Mitte November gewesen sein. Und das war irgendwie schöner und brachte auch die entsprechende Stimmung mit.
 
In dem Sinne, ein schönes heißes Wochenende und eine noch schönere
Vor-Vor- Vorweihnachtszeit.