Ohne Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und DIN-Normen, die Herstellung sowie Handel und Verkauf von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Verbrauchsgütern und auch Dienstleistungen regeln, würde die Gesellschaft nicht funktionieren.
Und ohne behördliche Überwachungsinstitutionen, die über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften durch Hersteller, Händler und Dienstleister wachen, wären die Verbraucher täglich Gefahren ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und damit die Lebensqualität beträchtlich einschränken könnten.
Niemand möchte doch ständig darüber nachdenken, ob das tägliche Frühstücksei frei von Dioxin ist, die Salatbeilage zum Mittagessen auch keine Pestizide enthält, das Kinderspielzeug keine gefährlichen Weichmacher freisetzt, der teure Wein, den man sich nach angespannter Arbeit mal gönnt, nicht von einem geldgierigen Wirt verpanscht wurde, das aufgetragene Make-up zu unerwünschten Hautirritationen führt oder das neue Hemd verbotene Azofarbstoffe enthält, die im Verdacht stehen kanzerogene Eigenschaften zu besitzen.
Jeder möchte doch täglich die Annehmlichkeiten der Zivilisation nutzen, ohne Gefahr zu laufen, zum Beispiel mit dem Trinkwasser Fremdstoffe oder Fäkalkeime aufzunehmen, und sich darauf verlassen können, dass Nahrungs- und Genussmittel unter akribischer Einhaltung von Hygienevorschriften hergestellt wurden und die angebotenen Waren nicht nur schön aussehen, sondern auch unbedenklich sind und ohne Gesundheitsgefahren verbraucht werden können.
Und schließlich möchte auch jeder Verbraucher für sein verdientes Geld vor Irreführung und Täuschung geschützt sein und entsprechende Dienstleistungen erhalten und Waren kaufen, die hochwertig sind und nicht nur mit einer ansprechenden (Mogel-)Verpackung versehen sind.
Dies alles und noch viel mehr beinhaltet der Begriff - Verbraucherschutz.
Er beginnt mit der Gesundheit der Lebensmittel liefernden Tiere und ihrer artgerechten Haltung und endet nicht mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Waren; auch Luftreinhaltung, Strahlenschutz, Gentechnik und Gewässerqualität gehören zum Verbraucherschutz, der eng mit Tier-, Umwelt- und Naturschutz verbunden ist.
Verbraucherschutz tangiert nahezu alle Lebensbereiche, daher obliegt seine Überwachung auch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit seinen unterstellten Bundesämtern, Bundesanstalten, Bundesinstituten und Bundesforschungsanstalten.
Auf Länderebene gibt es analoge Ministerien (Bezeichnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) - in Brandenburg ist es das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) mit seinen nachgeordneten Ämtern und Anstalten sowie den Behörden auf Kreisebene.
Sie überwachen die Tiergesundheit und die in den Verkehr gebrachten Lebensmittel, Getränke, Tabakerzeugnisse, Kosmetika, Haushaltschemikalien, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Farben, Lösungsmittel, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, bis hin zu pyrotechnischen Erzeugnissen und vieles andere mehr und bedienen sich dabei der Untersuchungsergebnisse staatlicher bzw. unabhängiger Laboreinrichtungen.
Sie kontrollieren Tierhaltungen, Hersteller und Händler, ermahnen und beauflagen diese bei festgestellten Mängeln, leiten bei gröberen Verstößen Bußgeld- oder Ordnungsstrafverfahren ein oder schalten bei Verdacht auf strafbare Handlungen die Ermittlungsbehörden ein.
Die Verbraucherzentralen sind Einrichtungen in den Bundesländern mit Beratungsstellen in nahezu jeder größeren Stadt unter der Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Sie bieten den Bürgern Beratungen und Informationen zu Fragen des Verbraucherschutzes an, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Länderebene.
Menschen, die im Dienste des Verbraucherschutzes tätig sind, haben die unterschiedlichsten Berufe und Qualifikationen, die sie zu ihrer spezifischen Tätigkeit befähigen. Es sind Chemiker, approbierte Human- und Veterinärmediziner, Pharmakologen, Biologen, Physiker, Landwirte, MTAs und CTAs, Biologie- und Chemielaboranten. Aber auch IT-Spezialisten, Rechtsanwälte, Ökonomen und andere Berufsgruppen stehen im Dienste des Verbraucherschutzes.
Wer oder was ist aber DER Verbraucherschützer ???
Eigentlich gibt es ihn gar nicht, DEN Verbraucherschützer. - Es ist weder eine Berufsbezeichnung noch ein Ausbildungsberuf. Es gibt keine entsprechende Bildungs- oder Weiterbildungseinrichtung und es ist auch kein Titel, der Mitarbeitern einer Einrichtung, die sich mit dem Verbraucherschutz befasst, für besondere Verdienste verliehen wird.
Umgangssprachlich werden manchmal Mitarbeiter der Verbraucherzentralen als Verbraucherschützer bezeichnet und als „echte Verbraucherschützer“, denen gegenüber gestellt, die sich im World Wide Web selbst als Verbraucherschützer benannt haben – „selbsternannte Verbraucherschützer“ sozusagen.
Nur mit dem Verbraucherschutz hat deren Tätigkeit im Internet nicht viel oder auch gar nichts zu tun.
Im Gegenteil, das Auftreten und Verhalten eines bestimmten Personenkreises dieser „selbsternannten Verbraucherschützer“ hat es erreicht, dass der Begriff „Verbraucherschutz“ im Internet in den letzten Jahren in Verruf geraten ist.
Das ist sehr schade, denn Gesundheit und Verbrauchersicherheit bedingen einen gut funktionierenden Verbraucherschutz in seiner ganzen Vielfalt, dem haben sich viele gut ausgebildete Fachleute verdingt.
„Selbsternannte Verbraucherschützer“, die unter diesem begrifflichen Tarnmäntelchen nur das I-Net für ihre eigenen Geschäftchen missbrauchen, bedarf es dafür aber nicht !
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