Sibutramin, eine pharmakologische Substanz, die seit 1999 zur Gewichtsreduzierung bei Fettleibigkeit als sogenannter „Appetitzügler“ (in Deutschland als Reductil® - Kapseln bekannt) zum Einsatz kam, ist schon seit Januar 2010 als Arzneistoff nicht mehr zugelassen.
Es traten erhebliche Nebenreaktionen, insbesondere schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse (Rhythmusstörungen, Herzinfarkt, Kammerflimmern, Herzstillstand), allergische Hautreaktionen, Krampfanfälle, trockener Mund, Sehstörungen, Depressionen, Gedächtnisstörungen, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Schlaganfälle u.a. auf, die in keinem Verhältnis zu den erzielten Gewichtsreduktionen bei den ohnehin meistens vorbelasteten übergewichtigen Patienten standen.
Nach Auftreten mehrerer Todesfälle (weltweit sollen es 34 sein), die im Zusammenhang mit der Einnahme von Sibutramin standen, wurden diese Arzneimittel innerhalb der Europäischen Union, aber auch in den USA aus dem Verkehr gezogen.
Mit Entzug der Zulassung sind damit alle Sibutramin-Präparate in der BRD nicht mehr verkehrsfähig und der Handel mit diesem nicht zugelassenen Arzneimittel ist somit ein Straftatbestand.
Ungeachtet der gefährlichen Nebenwirkungen wird Sibutramin als schlank machendes Präparat im Internet weiterhin beworben und gehandelt, nicht nur in Form von Monopräparaten (z.B. LiDa aus China) sondern auch als Beimengungen zu Kaffee (Slimming Coffee Leisure 18).
Während bei diesen Erzeugnissen der Verbraucher noch erkennen oder sich informieren kann, dass er sich bei Erwerb und Einnahme dieser „Schlankheitsmittel“ einer hohen Gefahr für seine Gesundheit aussetzt, kommen zunehmend aus dem asiatischen Raum Mittel auf den Markt, die Sibutramin enthalten, was aber nicht deklariert ist.
Beworben werden sie als „rein pflanzlicher Natur“ und suggerieren dem Abnahmewilligen damit besonders gesund und ungefährlich zu sein.
Die Arzneimitteluntersuchungsstelle des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) untersuchte in letzter Zeit Proben solcher durch den Zoll beschlagnahmter Schlankheitsmittel und wies Sibutramin als Wirkstoff in erheblichen Mengen nach, obwohl der Inhalt als „pflanzliche Bestandteile“ ausgewiesen war und die Angabe der pharmakologisch wirksamen Substanz Sibutramin fehlte.
Der Verbraucher ist hier völlig ahnungslos, dass er sich bei Einnahme dieser Schlankheitsmittel einem hohen gesundheitlichen Risiko aussetzt.
Auch dürfte der Zoll bei Beschlagnahme von Sibutramin-haltigen Präparaten nicht gerade erfreut sein und wird möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen verbotener Einfuhr ermitteln, aber das ist dann zweitrangig.
Daher gilt:
Finger weg von Schlankheitsmitteln aus dem Internet!
Wer die Pharmaindustrie mit solchen Präparaten reich machen will, sollte es wenigstens seiner Gesundheit wegen mit geprüften und zugelassenen Mitteln aus der Apotheke tun.
Und als kleiner Trost für etwas „stärkere“ Menschen:
Statistisch ist nachgewiesen, dass etwas übergewichtige Personen eine höhere Lebenserwartung haben als „Hungerhaken“.
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