Sonntag, 24. Februar 2013

Radbruch oder doch schon eher „ein Rad ab“ ?!


Si tacuisses, philosophus mansisses!

Da veröffentlicht ein hoch angesehener Wissenschaftler einen Beitrag in einer Brandenburger Tageszeitung (MAZ vom 21. Februar 2013) zu einem Tierseuchenfall, der an fachlicher Falschinformation und Diffamierung des öffentlichen Veterinärwesens in Brandenburg kaum zu übertreffen ist.

 
Vielleicht sollte sich der Verfasser dieser Zeitungsmeldung – bevor er sich auf ein Terrain begibt, von dem er offensichtlich so viel Ahnung hat, wie ein Fleischer vom Brötchen backen – mit der Tierseuchengesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Brandenburg befassen, denen die veterinärmedizinischen Überwachungsbehörden zwingend verpflichtet sind.

Dann würde er auch erkennen, dass Influenza A H5 und H7 des Geflügels eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, bei der nach Feststellung durch das zuständige Veterinäramt und Bestätigung durch das Nationale Referenzlabor nach der Tierseuchengesetzgebung zu verfahren ist.

Er wüsste dann auch, dass Behandlungsversuche und Impfung bei dieser Tierseuche verboten sind und nur in Ausnahmefällen nach Zustimmung der EU-Kommission bei wertvollen Zootieren oder vom Aussterben bedrohter Tierarten eine solche Genehmigung erteilt wird.
Und der Verfasser darf auch sicher sein, dass bei aller „Provinzialität der veterinärmedizinischen Überwachung“ eine Tötungsanordnung eines ganzen Bestandes erst dann erfolgt, wenn eine gesicherte Diagnose mit Erregernachweis vorliegt.

Auch in Brandenburg ist die Diagnostik in der Veterinärmedizin auf einem Stand, der die in der Virologie und Serologie tätigen Fachkräfte befähigt, Influenza A H5N1-Antikörper sicher differenzieren zu können. Die Feststellung der Tierseuche und die nachfolgende Tötungsanordnung beruhten auch nicht nur auf dem Antikörpernachweis bei einem Tier, sondern auf dem nachfolgenden Erregernachweis bei weiteren Tieren.

Die zuständige veterinärmedizinische Behörde hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben professionell gehandelt und konnte damit eine Ausbreitung dieser Tierseuche bisher verhindern. Ihr deshalb in der Öffentlichkeit eine „nahezu mittelalterliche Ignoranz und Grundhaltung“ vorzuwerfen ist unkollegial, unsachlich und zeugt von extrem fachlicher Unkenntnis.

Da der Verfasser seinen Beitrag mit dem Zusatz „Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ unterzeichnet hat, schmäht er nicht nur die Fachkräfte des Veterinärwesens, er verletzt damit auch das Ansehen dieser wissenschaftlichen Einrichtung, dessen Mitglied er ist.

Angemerkt sei noch, dass es sich bei den die Klassische Geflügelpest verursachenden Influenza A-Viren H5 und H7 auch um humanpathogene Viren handelt und die Bekämpfung dieser Tierseuche zur Verhinderung der Ausbreitung durchaus dem Tierschutz, aber auch dem Schutz der Bevölkerung dient.
 
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