Si tacuisses, philosophus mansisses!
Da veröffentlicht ein hoch angesehener Wissenschaftler einen Beitrag in
einer Brandenburger Tageszeitung (MAZ vom 21. Februar 2013) zu einem
Tierseuchenfall, der an fachlicher Falschinformation und Diffamierung des
öffentlichen Veterinärwesens in Brandenburg kaum zu übertreffen ist.
Dann würde er auch erkennen, dass Influenza A H5 und H7 des
Geflügels eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, bei der nach Feststellung durch
das zuständige Veterinäramt und Bestätigung durch das Nationale Referenzlabor
nach der Tierseuchengesetzgebung zu verfahren ist.
Er wüsste dann auch, dass Behandlungsversuche und Impfung
bei dieser Tierseuche verboten sind und nur in Ausnahmefällen nach Zustimmung
der EU-Kommission bei wertvollen Zootieren oder vom Aussterben bedrohter
Tierarten eine solche Genehmigung erteilt wird.
Und der Verfasser darf auch sicher sein, dass bei aller „Provinzialität
der veterinärmedizinischen Überwachung“ eine Tötungsanordnung eines ganzen
Bestandes erst dann erfolgt, wenn eine gesicherte Diagnose mit Erregernachweis
vorliegt.
Auch in Brandenburg ist die Diagnostik in der
Veterinärmedizin auf einem Stand, der die in der Virologie und Serologie tätigen
Fachkräfte befähigt, Influenza A H5N1-Antikörper sicher differenzieren zu können. Die
Feststellung der Tierseuche und die nachfolgende Tötungsanordnung beruhten auch
nicht nur auf dem Antikörpernachweis bei einem Tier, sondern auf dem
nachfolgenden Erregernachweis bei weiteren Tieren.
Die zuständige veterinärmedizinische Behörde hat
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben professionell gehandelt und konnte damit
eine Ausbreitung dieser Tierseuche bisher verhindern. Ihr deshalb in der
Öffentlichkeit eine „nahezu mittelalterliche Ignoranz und Grundhaltung“
vorzuwerfen ist unkollegial, unsachlich und zeugt von extrem fachlicher
Unkenntnis.
Da der Verfasser seinen Beitrag mit dem Zusatz „Mitglied
der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ unterzeichnet hat,
schmäht er nicht nur die Fachkräfte des Veterinärwesens, er verletzt damit auch
das Ansehen dieser wissenschaftlichen Einrichtung, dessen Mitglied er ist.
Angemerkt sei noch, dass es sich bei den die Klassische
Geflügelpest verursachenden Influenza A-Viren H5 und H7 auch um humanpathogene
Viren handelt und die Bekämpfung dieser Tierseuche zur Verhinderung der
Ausbreitung durchaus dem Tierschutz, aber auch dem Schutz der Bevölkerung
dient.
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