Montag, 12. März 2012

Bernhard Grzimek – ein Leben für Tiere




Am  13. März 1987 starb Bernhard Grzimek während einer Zirkusvorstellung in Frankfurt am Main inmitten einer Dressurnummer mit sibirischen Tigern plötzlich an Herzversagen – 25 Jahre ist das jetzt her.

Geboren wurde der bekannte Tierforscher am 24. April 1909 in Neiße (Schlesien), studierte Veterinärmedizin in Leipzig und Berlin, wo er auch promovierte und widmete sich als Wissenschaftler der Verhaltensforschung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm Bernhard Grzimek den durch Kriegseinwirkungen völlig zerstörten Frankfurter Zoo, der geschlossen werden sollte, und erwirkte seinen Wiederaufbau. Er blieb dessen Direktor bis 1974 und gab die Zooleitung erst mit 65 Jahren ab.

Er war es auch, der Natur- und Tierschutzthemen ins Fernsehen brachte und einem Millionenpublikum zugängig machte.



 "Guten Abend, meine lieben Freunde"  

Mit diesen Worten begrüßte Bernhard Grzimek die an seinen Themen interessierten Fernsehzuschauer, wobei ihn in seiner Live-Sendung "Ein Platz für Tiere" demonstrativ auch immer ein Tier begleitete. 
175 mal war Bernhard Grzimek auf Sendung, die der ARD jedes Mal eine hohe Einschaltquote bescherte und seinen Zuschauern in verständlicher Art interessante Themen des Natur- und Tierschutzes nahe brachte.



Er war ein begnadeter Tierforscher, der seinen Beruf als Berufung sah. Es gibt wohl kaum einen an Natur- und Tierthemen Interessierten, der seinen 1960 mit einem Oscar gekrönten Dokumentationsfilm "Serengeti darf nicht sterben" nicht gesehen hat. 
Bei den Dreharbeiten zu diesem Film verlor er auch durch einen tragischen Unglücksfall seinen Sohn Michael.

Bernhard Grzimek war der erste Filmemacher, der mit heimlichen Filmaufnahmen die Haltungsbedingungen von Legehennen in Käfigbatterien dokumentierte und damit an die Öffentlichkeit ging. 
Er protestierte mit dramatischen Filmaufnahmen auch gegen das Abschlachten der Robben für die Pelzindustrie und setzte sich vehement gegen den Verzehr von Froschschenkeln in Gourmetrestaurants ein.

Er gehörte 1975 zu den Gründern des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), mit eifrig gesammelten Spendengeldern wurden vorrangig Naturschutzprojekte in Afrika unterstützt. 
Durch ihn wurde die Serengeti weltberühmt und  eines der erfolgreichsten Naturschutzprojekte überhaupt. 


Die Afrikaner verehren die Grzimeks bis heute. Ihre letzte Ruhestätte fanden beide im Ngorongoro Krater in Tansania.


*****
 

Mittwoch, 15. Februar 2012

Gefährlicher Schlankheitswahn



Sibutramin, eine pharmakologische Substanz, die seit 1999 zur Gewichtsreduzierung bei Fettleibigkeit als sogenannter „Appetitzügler“ (in Deutschland als Reductil® - Kapseln bekannt) zum Einsatz kam, ist schon seit Januar 2010 als Arzneistoff nicht mehr zugelassen.

Es traten erhebliche Nebenreaktionen, insbesondere schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse (Rhythmusstörungen, Herzinfarkt, Kammerflimmern, Herzstillstand), allergische Hautreaktionen, Krampfanfälle, trockener Mund, Sehstörungen, Depressionen, Gedächtnisstörungen, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Schlaganfälle u.a. auf, die in keinem Verhältnis zu den erzielten Gewichtsreduktionen bei den ohnehin meistens vorbelasteten übergewichtigen Patienten standen.

Nach Auftreten mehrerer Todesfälle (weltweit sollen es 34 sein), die im Zusammenhang mit der Einnahme von Sibutramin standen, wurden diese Arzneimittel innerhalb der Europäischen Union, aber auch in den USA aus dem Verkehr gezogen. 
Mit Entzug der Zulassung sind damit alle Sibutramin-Präparate in der BRD nicht mehr verkehrsfähig und der Handel mit diesem nicht zugelassenen Arzneimittel ist somit ein Straftatbestand.

Ungeachtet der gefährlichen Nebenwirkungen wird Sibutramin als schlank machendes Präparat im Internet weiterhin beworben und gehandelt, nicht nur in Form von Monopräparaten (z.B. LiDa aus China) sondern auch als Beimengungen zu Kaffee (Slimming Coffee Leisure 18).

Während bei diesen Erzeugnissen der Verbraucher noch erkennen oder sich informieren kann, dass er sich bei Erwerb und Einnahme dieser „Schlankheitsmittel“ einer hohen Gefahr für seine Gesundheit aussetzt, kommen zunehmend aus dem asiatischen Raum Mittel auf den Markt, die Sibutramin enthalten, was aber nicht deklariert ist.

Beworben werden sie als „rein pflanzlicher Natur“ und suggerieren dem Abnahmewilligen damit besonders gesund und ungefährlich zu sein.

Die Arzneimitteluntersuchungsstelle des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) untersuchte in letzter Zeit Proben solcher durch den Zoll beschlagnahmter Schlankheitsmittel und wies Sibutramin als Wirkstoff in erheblichen Mengen nach, obwohl der Inhalt als „pflanzliche Bestandteile“ ausgewiesen war und die Angabe der pharmakologisch wirksamen Substanz Sibutramin fehlte.

Der Verbraucher ist hier völlig ahnungslos, dass er sich bei Einnahme dieser Schlankheitsmittel einem hohen gesundheitlichen Risiko aussetzt.
Auch dürfte der Zoll bei Beschlagnahme von Sibutramin-haltigen Präparaten nicht gerade erfreut sein und wird möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen verbotener Einfuhr ermitteln, aber das ist dann zweitrangig.

Daher gilt:
Finger weg von Schlankheitsmitteln aus dem Internet!

Wer die Pharmaindustrie mit solchen Präparaten reich machen will, sollte es wenigstens seiner Gesundheit wegen mit geprüften und zugelassenen Mitteln aus der Apotheke tun.

Und als kleiner Trost für etwas „stärkere“ Menschen: 

Statistisch ist nachgewiesen, dass etwas übergewichtige Personen eine höhere Lebenserwartung haben als „Hungerhaken“. 
 

*****

Donnerstag, 2. Februar 2012

Das „Schmallenberg-Virus“ ...

... eine spannende Herausforderung für die Forschung, aber tragisch für betroffene Tierhalter
 
Es ist ein Orthobunyavirus, das vermutlich durch blutsaugende Insekten (Gnitzen und Stechmücken) auf Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen wird. 
Ob auch die Wildwiederkäuer empfänglich und betroffen sind, ist bisher noch unbekannt.
 
Infizierte Tiere zeigen über einen kurzen Zeitraum einen milden Krankheitsverlauf (bei Rindern kurzzeitig Fieber, Milchrückgang, manchmal Durchfall) oder gar keine Krankheitssymptome (Schafe und Ziegen).
Fatal ist bei dieser Virusinfektion, dass bei tragenden Tieren durch dieses Virus schwere Schäden an den Feten verursacht werden können.
Es kommen gehäuft Aborte, Früh- bzw. Totgeburten vor und die Kälber und Lämmer weisen oft Fehlbildungen auf, die sie lebensunfähig machen oder zu Nottötungen führen (Gehirnmissbildungen wie Kleinhirnhypoplasie und/oder Hydrocephalus). 
Durch Fehlstellung der Gliedmaßen (bedingt durch Sehnenverkürzungen), Wirbelsäulenverkrümmung und Torticollis (Kopf ist durch eine Verkürzung des Nackenbandes nach hinten verbogen) wird der Geburtsvorgang erschwert, was zusätzlich zu Muttertierverlusten führen kann.
 
Was jetzt offensichtlich wird und die Medien veranlasst, in breiten Lettern von einer neuen Tierseuche, die über Deutschland zieht, zu berichten, sind eigentlich nur die Folgen einer Infektion, die bereits im Spätsommer und Herbst stattgefunden hat.
Leider ist damit zu rechnen, dass die Meldungen über missgebildete Neugeborene noch zunehmen werden, denn die Ablammzeit bei den Schafen hat gerade erst begonnen und die Abkalbezeit der ganzjährig im Freien gehaltenen Mutterkuhherden kommt erst noch.
 
Ob die Orthobunyaviren (und es sind keine neuen, aber für uns bisher exotische Viren) aus den wärmeren Regionen neu eingeschleppt wurden, oder aber schon längere Zeit auch in den europäischen Ländern existent sind und im vergangenen Jahr nur optimale Bedingungen hatten, ist bisher nicht bekannt.
Fakt ist nur, dass im letzten Herbst durch die milden Temperaturen auch die blutsaugenden Insekten sehr lange aktiv waren und damit als Virusüberträger auf bereits tragende Muttertiere infrage kommen.
 
Nach dem bisherigen Kenntnisstand handelt es sich bei den Orthobunyaviren nicht um Zoonoseerreger, es geht von diesen Viren also auch keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus.
 
Ein Impfstoff steht bisher (noch) nicht zur Verfügung. Es bleibt zu hoffen, dass infolge der Durchseuchung der Herden die Tiere eine natürliche Immunität erworben haben und im kommenden Jahr die Ausmaße dieser Erkrankung zurückgehen und wieder gesunde Jungtiere geboren werden.
 
Weitergehende Informationen sind hier zu finden
 
oder auch in diesem anschaulichen Filmbeitrag der Tierärztlichen Hochschule Hannover
 


  
*****

Freitag, 2. Dezember 2011

„Der kleine Maulwurf“ wird weiterleben ...


Der Prager Zeichner, Illustrator und Regisseur Zdeněk Miler starb 90jährig am 30. November 2011 in einem Sanatorium in seiner tschechischen Heimat.


Seine erfolgreichste Zeichentrickfigur war „Der kleine Maulwurf“ - der „Krtecek“ – den Kinder aus aller Welt kennen und lieben.

Der erste Filmstreifen „Wie der Maulwurf zu seiner Hose kam“ wurde 1957 gedreht und kam auch in die Kinos der DDR, und ich kann mich noch gut an dieses Kinoerlebnis erinnern, als ich diesen Streifen als Kind das erste Mal sah.


Miler schuf über 50 Maulwurf-Filme und leistete damit auch einen Beitrag zum Schutz dieses kleinen Gesellen, der in Gärten, Parks und auf Grünanlagen nicht immer als willkommener Gast angesehen wird.
Die Idee zu dieser weltberühmten Trickfilmfigur kam ihm wohl bei einem Silvesterspaziergang, als er über einen Maulwurfshügel stolperte.
Er lehrte, ohne mit erhobenem Zeigefinger zu belehren.

Wer erinnert sich nicht gern an die Begegnung des kleinen Maulwurfs mit einem Grammophon, das er in einem Müllberg, abgeladen am Waldesrand, fand oder an seinen „Kampf“ mit einem weggeworfenen Kaugummi.

Neben seinen zahlreichen Zeichentrickfilmen illustrierte Zdeněk Miler auch 40 Kinderbücher, von denen mehr als fünf Millionen verkauft wurden.

Bei seinen Zeichentrickfiguren wird man Gewalt und Grausamkeiten vergeblich suchen.
Er wollte Kinder in erster Linie erfreuen – sein Lebenswerk ist ihm gelungen.

Sein kleiner Maulwurf wird noch Generationen von Kindern (und auch ihren Eltern) in der ganzen Welt Freude bereiten.
Und ich gebe gern zu, dass ich auch heute noch, Jahrzehnte nach meiner ersten Begegnung mit dem kleinem Maulwurf und seiner neuen Hose, ein großer Fan dieser tschechischen Zeichentrickfigur bin.


Bildquelle:


*****

Donnerstag, 13. Oktober 2011

„Law Hunting“ - wird es das neue Unwort des Jahres?


Vieles schwappt über den großen Teich und wir finden es „cool“, es aufzusaugen, nachzu(äffen)ahmen, ja sogar unsere Sprachidentität allmählich aufzugeben.

Wir haben uns daran gewöhnt, die Kids zur Schule zu bringen, den Body zu stylen, Makeup aufzutragen und mit einem Drink den Abend zu beschließen.

Wer bestimmte Themenbereiche im Internet verfolgt, stolpert immer öfter über den aus dem Amerikanischen stammenden Begriff „Law Hunting“.

Law  =  Gesetz, Recht, Jura

Hunting  =  Jagd, Verfolgung

Streng genommen übersetzt also „Rechtsverfolgung“.

Nun fällt auf, dass dieser amerikanische Begriff von denen, die sich beruflich mit dem Recht befassen, nicht verwendet wird.
Warum auch – unser Rechts- und Gesetzesdschungel ist sprachlich so umfassend, dass diese Wortschöpfung entbehrlich ist.

Benutzt wird dieser Begriff nur von einem ganz bestimmten Personenkreis (man bemühe mal Google!), die sich selbst als Verbraucherschützer, Aufklärer, Online-Journalisten mit Redakteurs-Ambitionen, Newsmaker und wie sonst auch immer benannt haben.

Sie nehmen für sich in Anspruch, in Blogbeiträgen und Online-Foren unaufgefordert „Aufklärungsarbeit“ zu leisten, schonungslos Ross und Reiter beim Namen zu nennen, Vorverurteilungen vorzunehmen oder zuzulassen, zu diffamieren und zu beleidigen.
Nach dem Motto „Wer hat noch nicht, wer will noch mal?“ wird provoziert, was das Zeug hält und Tatsachen nach den eigenen Vorstellungen dargestellt. 
Und dann ist man empört und wundert sich noch, wenn die „Gegenseite“ ihr Recht wahrnimmt und zu den entsprechenden Rechtsmitteln greift - das nennt man dann „Law Hunting in Reinkultur“, was doppelter Blödsinn ist.

Denn das Wort „Reinkultur“ ist ein (mikro)biologischer Begriff, speziell entlehnt der Bakteriologie, wo man bestimmte Keime isoliert und sie dann auf passenden Nährböden vermehrt, um sie eben in Reinkultur (ohne Verunreinigung durch Fremdkeime) zur weiteren Verarbeitung zu erhalten.

In unserem Rechtssystem gibt es kein „Law Hunting“ im Sinne dieses amerikanischen Begriffes.

Jeder Bürger hat das verbriefte Recht, zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten ein Gericht anzurufen, wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, und sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Mittellose oder nicht mit Reichtum gesegnete Menschen werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Sie haben die Möglichkeit über die Beantragung eines Beratungsscheines Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und erhalten auch Prozesskostenhilfe, wenn ihr Anliegen entsprechend begründet ist und auch Aussicht auf Erfolg hat.

Rechtsstaatlichkeit bedingt aber auch, dass Gerichtsurteile akzeptiert und richterliche Beauflagungen befolgt werden. 
Natürlich können In begründeten Fällen zur weiteren Entscheidung auch die höheren Rechtsinstanzen angerufen werden.

Das alles scheinen die „Aufklärer der Nation“ manchmal zu vergessen, beklagen lautstark den Verfall des Rechtsstaates und fühlen sich durch das Phantom „Law Hunting“ verfolgt.

Sie wollen nicht (oder der Realitätsverlust ist schon so weit fortgeschritten) akzeptieren, dass Recht keine einseitige Angelegenheit ist und manchmal auch der „Gegner“ Recht bekommt, weil er die besseren Argumente vorträgt.

Wer im Dienste des Rechts steht, hat „Law Hunting“ nicht nötig. 
Die Rechtsvorschriften unseres Landes geben Juristen ausreichend Möglichkeiten, ihren Verpflichtungen im Sinne ihrer Mandantschaft nachzukommen – und das ist auch ihr juristischer Auftrag!

Wie sollte man eigentlich das bezeichnen, was an Diffamierungen und Rufschädigungen im Netz gegen bestimmte Rechtsanwälte seitens der Aufklärer-Szene praktiziert wird?

„Lawyer-Hunting“, übersetzt als „Juristen-Verfolgung“ oder „Hetzjagd auf Rechtsanwälte“?

Wer aus der Anonymität heraus nur laut im Internet herum krakeelt, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt und ist noch lange nicht im Recht, denn das spricht gewöhnlich eine ruhige Sprache und basiert auf gesetzlichen Grundlagen.


§ § § § §

 

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Stehpinkler, Sitzpinkler und jetzt auch noch Tütenpinkler!


Es mutet schon etwas mittelalterlich an, aber wer im Zug muss, soll in die Tüte pinkeln.
Nicht alle Züge in den Niederlanden sind mit Toiletten ausgestattet. Als Retter in der Not wollen die Staatsbahnen jetzt Pinkelbeutel anbieten. Das Bahnpersonal ist davon nicht angetan. Selbst die Verkehrsministerin dachte zunächst an einen Scherz.
Mehr dazu unter:
Bildquelle: http://www.panoramio.com/photo/34391832
Dieser Artikel rief in mir eine Erinnerung wach, die ca. 30 Jahre zurück liegt.
Mein Sohn war noch keine 3 Jahre alt. Wir lebten damals in der mecklenburgischen Stadt Schwerin, in einem der DDR-typischen Neubau-Viertel am äußersten Rand der Stadt.
Für alle Besorgungen, die über den täglichen Bedarf hinaus gingen, musste man also die Innenstadt aufsuchen – nebenbei gesagt hat Schwerin ein sehr schönes Stadtzentrum, mit kleinen Gassen, Fachwerkhäusern und vielen Geschäften.
Man benutzte die Straßenbahn, die in der Hauptverkehrszeit im 3-Minuten-Takt fuhr und für heutige Verhältnisse beneidenswert preiswert war.
Wie es den meisten Eltern nicht unbekannt ist, wenn man mit einem Kleinkind unterwegs ist, kam auch bei meinem Sohn irgendwann der nachdrückliche Satz: „Ich muss mal pullern“.
Und Eltern wissen auch, dass Kinder diesen Satz erst sagen, wenn die Blase schon kurz vor der reflektorischen Entleerung steht.
Nun gab es inmitten der Stadt auch eine öffentliche Bedürfnisanstalt, die der Hygiene wegen von einer durch die Stadt bezahlten Angestellten bewirtschaftet wurde. Diese Dame war aber offenbar nur teilzeitbeschäftigt, denn um 15.00 Uhr wurde die Tür verschlossen.
Der dringliche Satz meines Sohnes erfolgte kurz vor diesem finalen Schlüsseldreh. Also eilten wir zu diesem rettenden Orte, wo die Toilettenfrau (äußerlich erinnerte sie mich immer an eine jungfräuliche Gouvernante) gerade dabei war, die Außentreppe zu reinigen - es waren vielleicht noch 2 Minuten bis Toresschluss.
Also fragte ich ganz höflich, ob es möglich ist, dass ich mit meinem Kind noch mal ihre heilige Halle betreten dürfe, da der Kleine mal müsse (es war Herbst, regnerisch, kalt und auch keine Grünanlage in der Nähe).
„Das geht jetzt nicht mehr, ich habe schon gewischt und außerdem habe ich jetzt Feierabend!“ - Das war eindeutig, da half auch kein Einwand, dass es doch ganz schnell geht.
„Dann müssen Sie eben nachhause gehen“, war ihre kurze Antwort, bevor sie nach drinnen verschwand.
Durch diese eindeutige Abfuhr erhöhte sich sichtbar der Blasendruck bei meinem Sohn, der durchaus verstand, dass er nicht durfte, was gleich von selbst passierte.
Also öffnete ich ihm die Hose (er konnte es in dem Alter auch schon im Stehen) und ließ ihn in der Ecke neben der Treppe des uns verwehrten Eingangs seine Blase entleeren. Natürlich machte ich ihm dabei klar, dass man so etwas eigentlich nicht darf, aber „wenn uns die böse Tante hier nicht mehr rein lässt, dann geht es eben nicht anders“.
Just in diesem Augenblick kam Madame Pipi aus ihrem Bau, um die Tür von außen zu verschließen und ihren Heimweg anzutreten, nicht ohne mir noch mitzuteilen, wie unverschämt ich doch wäre.
Mag sein - aber sie hatte pünktlich Feierabend, ohne dass noch ein Kleinkind auf ihrem frisch gewischten Boden seine Tapsen hinterlassen hätte. Mein Sohn war seine Bedrängnis los, die Hose war trocken geblieben und wir konnten noch in aller Ruhe unsere Einkäufe beenden.
Fortan kam von meinem kleinen Sohn, immer wenn wir diese Örtlichkeit passierten, die Bemerkung: „Nicht Mutti, hier ist die böse Tante, die mich nicht hat pullern lassen“.
Warum ist eigentlich noch kein Stadtvater auf die Idee gekommen, Automaten mit Pinkeltüten in Städten aufzustellen und entsprechende Abfallbehälter dazu? – Für Hunde geht es doch auch.
Und wenn man Zugreisenden eine Pinkeltüte zumutet …


                     
                         ===>